Herzlich Willkommen im zweiten Vierteljahrhundert des neuen Jahrtausends! Wahrscheinlich brauchen wir demnächst eine App, um den Einkaufswagen loszulösen. Diese braucht Benutzername, Mailadresse, Telefonnummer und ein Passwort mit mindestens 3 lateinischen Tiernamen. Das ist natürlich arg überspitzt, aber der grobe Weg stimmt. Gut, dass es auch einige positive Entwicklungen gibt:
USB-C ist jetzt der allgemeine Standard. Handys, Tablets und Digitale Kameras werden nur noch mit diesem Anschluss hergestellt. Ab 2026 soll das auch für Laptops und andere Geräte gelten. Ladekabel werden nicht mehr beigelegt sondern einzeln gekauft, wenn nötig. Das schafft viel Übersicht im häuslichen Kabelknoten, der meist in der Schublade wohnt. Einfacher wird es auch beim Hotel-Check-In, denn die lästige Zettelwirtschaft entfällt für Inlandsreisende. Das ist Teil des Bürokratieentlastungsgesetzes, wie auch die Verkürzung von Aufbewahrungsfristen, einfachere Meldewege für Versicherungsfälle und generell weniger Papierkram. Weniger Papierkram versprechen auch die E-Rechnung und die elektronische Patientenakte.
Gewerbetreibende sollten spätestens seit Januar die Formate XRechnung (immer bei öffentlichen Auftraggebern) oder ZUGFeRD ausstellen können. Dabei stehen die wichtigsten Rechnungsdaten nicht nur sichtbar im Dokument, sondern auch noch einmal elektronisch auslesbar in der Datei. Eine einfache PDF-Datei genügt also nicht. Diese gilt per Gesetz nur noch als „sonstige Rechnung“, genau wie die Rechnung in Papierform. Die elektronische Patientenakte ist leider noch voller Sicherheitsrisiken. Trotzdem soll sie ab dem 15.01.2025 Pflicht sein. Digital 2025 – weniger wird es nicht!
Maik Sandmüller, Fachinformatiker und Sachverständiger für Datenschutz
Dieser Beitrag gehört zur Kolumne „Computerprobleme“, die regelmässig im Unstrut-Echo erscheint.
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Hotel-Check-In-Datenblatt entfällt